Arzthaftungsrecht

 

Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler / Kunstfehler

Fachanwalt für Medizinrecht in Wiesbaden – Rhein-Main – Hessen – für Sie bundesweit tätig

Schadenersatz nach ärztlichen Behandlungsfehlern / Kunstfehler -Arzthaftungsrecht seit über 20 Jahren -Fachanwalt Medizinrecht

Wenn der Arzt Fehler macht oder der Patient auch nur der Auffassung ist, dass der Arzt Fehler gemacht habe, steht die Frage nach der Haftung im Raum. War die Behandlung „lege artis“ oder war sie ein ärztlichen Kunstfehler? Dann hat der Rechtsanwalt neben komplexen juristischen Fragen regelmäßig auch medizinisch anspruchsvolle Sachverhalte, deren Auslegung ggf. selbst in der medizinischen Wissenschaft umstritten sein mögen, zu verarbeiten.

Juristisch hat sich im Bereich des Arzthaftungsrechts ein Spezialrechtsgebiet entwickelt, das eigenen Beweisregeln folgt, die den wechselseitigen Interessenlagen und Bedürfnissen der am Prozess Beteiligten Rechnung trägt (oder dies versucht). Die Kenntnis dieser besonderen Regeln ist daher aus unserer Sicht unabdingbare Voraussetzung für die qualifizierte Bearbeitung dieser Mandate. Ohne ein Mindestmaß an medizinischem Grundverständnis besteht ferner die Gefahr, dass der Sachverhalt in der Folge auch juristisch nicht hinreichend verwertet werden kann. Man ist unseres Erachtens also dann gut beraten, wenn man beides findet.

Beratung in Arzthaftungsangelegenheiten – Bundesweit tätig – mit Sitz in Wiesbaden

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren bundesweit alle denkbaren Beteiligten eines Arzthaftungsprozesses, namentlich
– auf der einen Seite medizinische Leistungserbringer aller Art, d.h. Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilpraktiker bei der Verteidigung,
– auf der anderen Seite Patienten, Krankenkassen (§ 116 SGB X), Sozialleistungsträger bei der Verfolgung ihrer durch Fehlbehandlung entstandener Ansprüche sowie
– Haftpflichtversicherungen und sonstige durch Anspruchsübergang involvierte Dritte im Regress (§ 426 BGB, § 67 VVG, § 6 EntgFG).

Wir haben uns im Interesse unserer Mandanten bewusst dafür entschieden, grundsätzlich sämtliche Seiten anwaltlich zu vertreten; denn nur wer die unterschiedlichen Interessenlagen, Abläufe und Vorgehensweisen der unterschiedlichen Parteien kennt und versteht, kann dies entsprechend einkalkulieren und berücksichtigen. Außerdem verhindert dies den Eintritt einer gewissen „Betriebsblindheit“ oder eines „Scheuklappendenken“, das wir nicht selten auf der anderen Seite des Rechtsstreits feststellen müssen.

Wir verfügen über ein profundes medizinisches Grundverständnis, das mit jedem arzthaftungsrechtlichen Mandat und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten weiter ausgebaut wird. Hierdurch sehen wir uns als kompetente Ansprechpartner für Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Durch die Verleihung des „Fachanwalt für Medizinrecht“ an Rechtsanwalt C. Walter wurde dies von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt auch bereits im Jahre 2005 als einem der ersten 15 Fachanwälten im Kammerbereich Frankfurt ausdrücklich bestätigt.

Medizinrecht – Rechtsgebiet für Ärzte
Auf Ärzteseite stehen wir Ihnen auch gerne beratend zur Vermeidung von ärztlichen Kunstfehlern Haftungsfällen zur Verfügung. Gerne analysieren und optimieren wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen aus den einschlägigen Prozessen Ihre internen Verfahrensabläufe. Weitere Leistungen für Ärzte entnehmen Sie bitte der Rubrik „Medizinrecht“

Das Referat Arzthaftungsrecht wird von Rechtsanwalt C. Walter und von Rechtsanwältin Susan Westphal betreut. Beachten Sie bitte auch unser weitergehendes Informations-Portal zum Thema Arzthaftungsrecht unter www.beratung-arzthaftung.de.

Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Zur sinnvollen Vorbereitung eines arzthaftungsrechtlichen Besprechungstermins klicken Sie bitte auch auf die entsprechende Rubrik unter „Formulare„.

Beachten Sie auch unsere weiteren Infos zu diesem Thema.

Ihre Rechts- und Fachanwälte

Chris Walter
Chris WalterRechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Master of Laws (Rechtsinformatik)
Susan Westphal
Susan WestphalAngestellte Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte
Medizinrecht, insbesondere Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftungsrecht, vorwiegend auf Patientenseite

Ihr direkter Kontakt zu uns:
Telefon: +49 (0) 611 39811 oder E-Mail: mail(at)anwalt-wiesbaden.de