Verkehrszivilrecht & Unfallrecht

Verkehrszivilrecht ist das Privatrecht im Bereich des Verkehrsrechts im Straßenverkehr. Es geht dabei in der Regel um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei dem Streit um die Frage der Verursachung und damit einer Haftungsquote besteht. Auch bei vermeintlich klarer Haftungslage bereitet ein uneinsichtiger Unfallgegner leider oft mit Unterstützung seiner Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme, die sachgerecht und zeitnah mit Hilfe eines Rechtsanwalts gelöst werden müssen.

Im Rahmen der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche vertreten wir Sie zu allen Fragen des
– materiellen Sachschadens,
also z.B. Reparaturkosten, Totalschaden, konkrete oder fiktive Abrechnung, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung
Umbaukosten, An- / Abmeldekosten, Rückstufungsschaden, merkantile Wertminderung, Fahrtkosten, Finanzierungskosten, Abschleppkosten, Verschrottungskosten, Auslagenersatz

– und des Personenschadens
also Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschaden, vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten, Unterhaltsschaden.

Wir verfügen über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen, so dass wir Ihre Interessen mit dem erforderlichen Nachdruck außergerichtlich und gerichtlich vertreten können.

Im zivilrechtlichen Bereich des Verkehrsrechts geht es aber nicht nur um Verkehrsunfälle, sondern auch um vertragliche Ansprüche rund um das Fahrzeug oder Kraftfahrzeug – Auto, Motorrad, LKW, Fahrrad oder sonstige Fahrzeuge. Solche Ansprüche resultieren etwa aus einem Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Leasingvertrag oder Mietvertrag. Gerade im Verkehrsvertragsrecht unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten im Fahrzeugkauf / Kfz-Kaufrecht, Kfz-Leasingrecht und der Durchsetzung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

Anders als im Strafrecht oder bei Ordnungswidrigkeiten, wo die Verfolgung des Strafanspruchs vom Staat betrieben wird, liegt die Durchführung einer zivilrechtlichen Streitigkeit fast ausschließlich in der Hand der Beteiligten.

Unmittelbar Beteiligte im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig Halter, Fahrer, Insassen und Versicherung mindestens eines Kraftfahrzeuges und umgekehrt die eines weiteren Fahrzeuges, oder wenn nur ein Kraftfahrzeug an dem Unfall unmittelbar beteiligt war, weitere geschädigte Personen, Eigentümer von beschädigten Sachen oder Gebäuden und Andere.

Hinzu kommt gerade bei schwereren Verkehrsunfällen noch der Kreis der mittelbar Geschädigten, z.B. Angehörige, Arbeitgeber, Krankenversicherung etc., deren Regressansprüche häufig vernachlässigt werden.

Schon die Vielzahl der Beteiligten zeigt, dass die Materie des Verkehrszivilrechts sehr komplex ist und es erfordert, dass sämtliche mittelbar oder unmittelbar tangierten Interessen im Auge zu behalten sind, um sie einer für den Geschädigten günstigen Lösung zuführen zu können.

Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehört ebenso zu unserer täglichen Praxis wie die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Unfallschadensmanagement gewinnt gerade für den Geschädigten immer mehr an Bedeutung, denn die Versicherungswirtschaft versucht zunehmend die Schadensaufwendungen im Sachversicherungsbereich zu reduzieren. Es ist klar, dass sogar bei gleich bleibender Unfallanzahl schon aufgrund der immer höherwertigeren Fahrzeuge und allgemeiner Kostensteigerung, Einsparungen nur dann erzielt werden können, wenn Schadenspositionen beschnitten werden.

Um das zu vermeiden, verfolgen wir bereits seit Jahren ein erfolgreiches Konzept des Unfallschadensmanagement, also die umfassende Wahrnehmung der Interessen des Verkehrsunfallopfers. Ob nur Sach- oder auch Personenschäden entstanden sind, spielt dabei keine Rolle. In allen Schadensbereichen arbeiten wir von Beginn an darauf hin, möglichst effektiv und unter Vermeidung der Beschneidung einzelner Ansprüche den Unfallschaden abzuwickeln.

Dabei geht es nicht nur um die richtige Beurteilung einer etwa hinzunehmenden Mithaftungsquote und darauf ausgerichtetem Folgeverhalten sondern immer öfter um frühzeitige Beweissicherung, Aufklärung eines Unfalles unter Hinzuziehung unfallanalytischer Sachverständiger, Vermeidung von Fehlern bei Begutachtung des Fahrzeuges, Verkauf des Restwertes, der Inanspruchnahme von Mietwagen oder Anschaffung eines Interimsfahrzeuges und der Inanspruchnahme von Unfallkrediten.

Effektives Unfallmanagement beinhaltet bei uns auch dort, wo etwa ein Fuhrpark vorhanden ist, die Beratung zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen, also das Riskmanagement. Wo es erforderlich ist, also beispielsweise im Rahmen der Unfallrekonstruktion oder medizinischen Begutachtung, arbeiten wir interdisziplinär unter Hinzuziehung der entsprechenden Fachleute.

Besuchen Sie auch unser Abwicklungsportal unter www.unfall24.de

Ihre Rechts- und Fachanwälte

Chris Walter
Chris WalterRechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwalt für Medizinrecht
Master of Laws (Rechtsinformatik)

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